Die Treuhänderbewilligung erlaubt die geschäftsmässige Ausübung folgender Tätigkeiten:
Gründung und Verwaltung von Verbandspersonen und Gesellschaften für Dritte |
Übernahme von Verwaltungsmandaten gemäss Art. 180 PAR |
Allgemeine Vermögensverwaltung bei der Wahrnehmung von Organmandaten |
Steuerberatung |
Buchführung und Bilanzerstellung |
Übernahme von Revisionsstellenmandaten |
Finanzberatung |
Wirtschaftsberatung |
Rechtsberatung im Rahmen der vorstehenden Tätigkeiten |
Immobilienverwaltung |