Gemäss Artikel 192 Absatz 8 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR)
des Fürstentums Liechtenstein muss eine Verbandsperson oder Gesellschaft,
die gemäss den Statuten ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe
betreibt, eine Revisionsstelle bestellen. Aufgabe der Revisionsstelle
ist es, die Buchhaltung und den Jahresabschluss darauf zu prüfen, ob
sie Gesetz und Statuten entsprechen.
Die Terra Sana qualifiziert sich durch die Zulassung und die Erfahrung
ihrer Mitarbeiter als befähigter Revisor für kleine und mittlere
Mandate. Wir führen Abschlussprüfungen durch und erstatten darüber
ein schriftliches Review an die obersten Organe.