Beabsichtigen Sie, in Liechtenstein ein Gewerbe anzumelden oder
eine Gesellschaft mit Gewerbebewilligung zu gründen, dann
sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Unsere Experten erarbeiten zusammen mit Ihnen die Formulierung
des gewerblichen Zweckes und füllen das Bewilligungsgesuch an
das Amt für Volkswirtschaft aus. Nach Vorliegen der amtlichen
Zusicherung führen wir für Sie die Gründung der Gesellschaft
durch und veranlassen die entsprechende Eintragung im Handelsregister.
Gerne beraten und begleiten wir Sie im Anschluss daran bei der
Kontoeröffnung, der Vornahme der Meldungen bei den Sozialvorsorgeeinrichtungen,
dem Abschluss von weiteren obligatorischen Versicherungen, beim
Antrag auf Eintragung in das Mehrwertsteuerregister, dem Ausarbeiten
von Mietvertrag und Arbeitsverträgen sowie weiteren notwendigen Massnahmen.
Zudem führen wir für Sie Änderungen im Handelsregister durch und bereiten Ihre
Generalversammlung bzw. Gesellschaftsversammlung vor.