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Das Thema Steuern weckt Emotionen. In Liechtenstein haben wir ein im Vergleich mit den umliegenden Ländern liberales Steuergesetz mit verhältnismässig niedrigen Steuersätzen. Dennoch sind auch in unserem Land die Bereiche Steuerplanung und Steueroptimierung ein Thema.
Unsere Steuerexperten berücksichtigen beim Jahresabschluss die relevanten steuerlichen Gesichtspunkte, die zu einer optimalen Steuerlast beitragen. Wir erledigen für Sie alle Steuerangelegenheiten, vom Ausfüllen der Steuererklärungen bis hin zu Verhandlungen mit den Behörden.
Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen rund um das Liechtensteinische Steuergesetz. Von der Kapital- und Ertragssteuer und der Couponsteuer über die Vermögens- und Erwerbssteuer, die Nachlass-, Erbanfall- und Schenkungssteuer bis hin zur Grundstückgewinnssteuer.
Personen und Gesellschaften mit Domizil im Ausland offerieren wir die Beratung und die Begleitung bei der Errichtung und Verwaltung von Holding- bzw. Sitzgesellschaften in Liechtenstein. Näheres dazu unter der Rubrik Treuhand.
Diese juristischen Personen, die in Liechtenstein nur ihren Sitz haben und hier keine kommerzielle Tätigkeit ausüben, sind von einer Vermögens-, Erwerbs- oder Ertragssteuer befreit. Sie haben lediglich eine Kapitalsteuer von 1 Promille des einbezahlten Kapitals bzw. im Unternehmen investierten Vermögens und den Reserven zu bezahlen.
Wir achten auf Ausgewogenheit – Terra Sana
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